Der vom Bau- und Umweltsenat gebilligte Entwurf sowie die Begründung zum Bebauungsplan (Nr. 36/7) für das Gebiet »Westlich der Pommernstraße zwischen Judenberg und Himmelsacker« stehen ab sofort im Internetangebot der Stadt Coburg unter »Bekanntmachungen« ( www.coburg.de/bekanntmachungen) zum Download bereit.

Vom 3. Mai bis zum 10. Juni 2016 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Entwurf nebst Begründung während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag, 8-16 Uhr, Freitag 8-12 Uhr) im Stadtbauamt, Ämtergebäude, Steingasse 18, Zimmer 218a einzusehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 36/7 liegt im Westen des Kerngebietes der Stadt Coburg, umfasst eine Größe von ca. 3,48 ha und wird über die Straßn Judenberg erschlossen. Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Coburg wurde das Gebiet als Fläche zur Innenentwicklung beurteilt. Die Entwicklung des Baugebietes dient sowohl der Schaffung neuer Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser als auch der Entwicklung von Geschosswohnungen. Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Grundstücksflächen sind zzt. im Wesentlichen unbebaut.

 

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