Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 101 18 b 2/5

von23. September 2016 um 6:28Stadt Coburg

Die Stadt Coburg gibt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Abs. 3 BauGB bekannt, dass der vom Bau- und Umweltsenat gebilligte Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 101 18 b 2/5 vom 14.09.2016 für das Gebiet »zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz« mit Begründung vom 4. Oktober bis 11. November 2016 während folgender Zeiten im Stadtbauamt, Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, Zimmer 218a, öffentlich ausliegt: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Bei der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 101 18 b 2/5 wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewandt.

Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 
 

Kurzvorstellung des Vorhabens

 

Das Gebiet mit einer Fläche von 12.444 m² liegt im Westen des Stadtteils Rögen an der Löbelsteiner Straße und schließt an die bereits bestehende östliche Bebauung an. Die gesamte Fläche wird derzeit als Wiese und landwirtschaftliche Fläche genutzt. Ziel der aktuellen Planung ist es, die Bebaubarkeit dieses Bereiches mit Wohngebäuden zu ermöglichen.

Auf der Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Coburg sind die ausgewiesenen Flächen als Wohnbauflächen dargestellt. Im Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 101 18 b 2/5 werden für das geplante Wohngebiet nun 16 Bauparzellen für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser mit einer maximal zulässigen Anzahl von jew. 3 Wohneinheiten ausgewiesen. Die verkehrstechnische Erschließung des Gebietes knüpft an die Löbelsteiner Straße an und schließt durch eine Wendeanlage ab. Fuß- und Fahrradwege sind sowohl als Verbindung zur Löbelsteiner Straße als auch zu der Straße Am Eichholz geplant.

 
 

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