Billigung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 18/7 für das Gebiet »Am Bahnhof Neuses«

von23. September 2016 um 6:34Stadt Coburg

In der Stadt Coburg besteht ein akuter Bedarf nach innenstadtnahen, erschlossenen Grundstücken, welche u.a. auch für eine Bebauung mit Mehrfamilienwohnhäusern geeignet sind. Die städtischen Grundstücke westlich des Bahnhaltepunktes Neuses, welche derzeit als extensives Gartenland genutzt werden, entsprechen hinsichtlich der Lage und dem städtebaulichen Umfeld den Anforderungen an potenzielle Baugrundstücke. Die Grundstücke sind zudem durch Bus und Bahn sowie durch eine attraktive Fuß- und Radwegeverbindung mit der Innenstadt verknüpft.

Die Erschließung und Bebauung dieser Grundstücke entspricht den Zielen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Coburg (ISEK) von 2008, welches hier ein kleinteiliges Außenentwicklungspotential zur Abrundung der Ortslage in Neuses sieht.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die planungsrechtliche Sicherung der Erschließung und Bebauung dieser Wohnbauentwicklungsfläche.

Am 15. April 2015 hat der Bau- und Umweltsenat den Bebauungsplanentwurf Nr. 18/7 vom 15. April 2015 mit Begründung gebilligt, und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 30. Juni bis zum 30. Juli 2015 statt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf abgegeben. Auf Grund der abgegebenen Stellungnahmen waren Änderungen des Bebauungsplanentwurfs – u.a. eine Verschiebung der geplanten Erschließungsstraße Richtung Südwesten sowie eine Verkleinerung des Geltungsbereichs – notwendig.

Auf Grund der Planänderungen wurde der Bebauungsplanentwurf Nr. 18/7 vom 14. September 2016 mit Begründung durch den Bau- und Umweltsenat neu gebilligt. Dieser gebilligte Plan wird nunmehr im Zeitraum vom 4. Oktober bis zum 11. November öffentlich ausgelegt.

 

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