Außervollzugsetzung des am 24.03. bekanntgemachten Bebauungsplanes Nr. 36/7

von20. Juli 2017 um 22:04Stadt Coburg

Aktueller Hinweis (11. September 2017):
Die Stadt Coburg stellt die Erschließungsarbeiten, nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 25.08.2017, im östlichen Teil des Planungsgebietes ein. Aktuell ist es aber notwendig, die erforderlichen Sicherungsarbeiten der Baustellen durchzuführen. Diese werden ca. eine Woche in Anspruch nehmen. Ausgenommen von der Entscheidung sind Erschließungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von sechs bereits genehmigten Mehrfamilienwohnhäusern im nordwestlichen Teil des Planungsgebiets erforderlich sind. Weiterhin beabsichtigt die Stadtverwaltung, im September den Erlass eines neuen Bebauungsplans in die Wege zu leiten, wobei das bisherige Planungsgebiet unverändert bleiben soll. »Die Stadt Coburg hat bisher keine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt und wird dies auch nicht tun«, so Dr. Birgit Weber, 2. Bürgermeisterin der Stadt Coburg. Zum Volltext der Stellungnahme.

Die Stadt Coburg gibt gemäß § 47 Abs. 5 VwGO bekannt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 04.07.2017 den Bebauungsplan Nr. 36/7 vom 13.04.2016 mit Änderung vom 16.11.2016 für das Gebiet »Westlich der Pommernstraße zwischen Judenberg und Himmelsacker« (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) mit Begründung gemäß der in Folge aufgeführten Entscheidungsformel aufgrund eines Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug gesetzt hat. Aufgrund des vorläufig außer Vollzug gesetzten o. g. Bebauungsplanes werden derzeit keine weiteren Baugenehmigungen mehr erteilt.

Entscheidungsformel

Der Bebauungsplan Nr. 36/7 – Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB – für das Gebiet westlich der Pommernstraße zwischen Judenberg und Himmelsacker, bekanntgemacht am 24.03.2017, wird bis zur Entscheidung über einen noch einzulegenden Normenkontrollantrag des Antragstellers außer Vollzug gesetzt.

 
 
 

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