Bebauungsplan Nr. 36/7 »Westlich der Pommernstraße…«: Keine Beschwerde der Stadt Coburg

von11. September 2017 um 10:34Stadt Coburg

Die Stadt Coburg stellt die Erschließungsarbeiten, nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 25.08.2017 im östlichen Teil des Planungsgebietes ein. In dem Beschluss wurde der Stadt Coburg vorläufig untersagt, weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erschließung dieses Bereiches gemäß Bebauungsplan Nr. 36/7 selbst oder durch Dritte durchführen zu lassen. Aktuell ist es aber notwendig, die erforderlichen Sicherungsarbeiten der Baustellen durchzuführen. Diese werden ca. eine Woche in Anspruch nehmen.

Ausgenommen von der Entscheidung sind Erschließungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von sechs bereits genehmigten Mehrfamilienwohnhäusern im nordwestlichen Teil des Planungsgebiets erforderlich sind. Die Erschließungsarbeiten für diese Grundstücke dürfen fortgesetzt werden und sind somit nicht von der Baueinstellung betroffen.

Weiterhin beabsichtigt die Stadtverwaltung, im September den Erlass eines neuen Bebauungsplans in die Wege zu leiten, wobei das bisherige Planungsgebiet unverändert bleiben soll.

»Die Stadt Coburg hat bisher keine Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt und wird dies auch nicht tun«, erläutert Dr. Birgit Weber, 2. Bürgermeisterin der Stadt Coburg. »Sicherlich sehen wir einige inhaltliche Angriffspunkte, auch in Bezug auf den neuen Eilantrag – dieser ist auf eine vollständige Einstellung aller Erschließungsarbeiten gerichtet -, aber es ist nicht unsere Absicht und es ist auch nicht zielführend, auf unabsehbare Zeit viele einzelne Rechtsstreitigkeiten zu führen, welche letztendlich auch unnötige Kosten auf allen Seiten produzieren«, so Frau Dr. Weber weiter.

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