Stellungnahme zur aktuellen Entwicklung um das Baugebiet »Westlich der Pommernstraße…«

von19. Juli 2017 um 14:33Stadt Coburg

  OB Norbert Tessmer

Zu den jüngsten Entwicklungen um das Baugebiet »Westlich der Pommernstraße zwischen Judenberg und Himmelsacker« äußert sich Oberbürgermeister Norbert Tessmer wie folgt:

Mit Verwunderung musste ich in den vergangenen Tagen feststellen, dass die Diskussion um das besagte Baugebiet die sachliche Ebene verlässt und nun auch persönliche Anfeindungen und Vorwürfe Teil der Auseinandersetzung sind. Ich möchte hiermit deutlich klarstellen, dass ich vollstes Vertrauen in alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Coburg habe und fest davon überzeugt bin, dass in jedem Amt nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet wird. Jeglichen Vorwurf gegen die Beteiligten, sich aus persönlichen oder sonstigen Gründen über geltendes Recht hinweg zu setzen, weise ich deutlich zurück.

Mit der Baurechtsnovelle, die der Bundestag im März dieses Jahres verabschiedet hat, wird der Verwaltung nun zusätzlich zur Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens für Maßnahmen der Innenentwicklung auch für Außenbereichsflächen ein neuer Handlungsspielraum gegeben. Ziel des Gesetzgebers ist es dabei vor allem, den tatsächlich vorhandenen Bedarf an Wohnraum unbürokratischer, einfacher und schneller decken zu können.

Mir ist durchaus bewusst, dass dies nicht an jeder Stelle Gefallen findet und dem einen oder anderen weh tut – auf der anderen Seite hilft es jedoch denjenigen, die Wohnraum benötigen. Jegliche persönliche Angriffe auf beteiligte Personen sind daher weder angebracht noch zielführend. Für den weiteren Verlauf des Projektes erwarte ich einen respektvollen Umgang beider Seiten, der zu einem zufriedenstellenden Ergebnis im Sinne der Weiterentwicklung und Qualitätssteigerung unserer Stadt führt.

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15 Kommentare

  1. Wolfgang Simon / 20. Juli 2017 at 7:58

    Spät kommt Ihr – Doch Ihr kommt! (Friedrich Schiller: Wallenstein – Kapitel 5)

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    mit großem Interesse habe ich Ihren Blogeintrag vom 19. Juli 2017 14:33 Uhr gelesen, welchen Sie auch als Presseerklärung herausgegeben haben.
    So sehr ich Ihre Teilnahme an der „Diskussion“ begrüße, muss ich Ihnen aber doch sagen: Sie kommen recht spät auf das Spielfeld. Gefreut hätte ich mich, wenn Sie schon zu einem früheren Zeitpunkt Position bezogen hätten. Ein Kontakt mit mir und den Gegner des Bebauungsplans wäre jederzeit möglich gewesen.
    Zu Ihrem Eintrag selbst darf ich zunächst anmerken, dass ich nach meiner persönlichen Einschätzung „die sachliche Ebene“ nie verlassen habe. Der Vorwurf zielt ja wohl eindeutig auf mich.
    Was meine Blogeintragungen vom 17.07.2017 (insgesamt 3) unter https://stadt.mein-coburg.de/?p=9140#comments betrifft, so frage ich Sie, warum diese aus dem Blog entfernt wurden. Gerade aber auf diese Eintragungen beziehen Sie sich ja offenbar in Ihrem Eintrag in Ihrer Presserklärung.
    Zugegebenen, meine Eintragungen im Blog (leider momentan nicht unter https://stadt.mein-coburg.de/?p=9140#comments nachzulesen) waren schon starker Tobak, aber von „persönlichen Anfeindungen“ kann wohl keine Rede sein.
    Auch habe ich niemandem vorgeworfen, „sich aus persönlichen oder sonstigen Gründen über geltendes Recht hinweg zu setzen“. Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück.
    Ich habe nur nach den Motiven gefragt. Zitat aus meinem (gelöschten) Blogeintrag:
    „Ich frage mich ernsthaft, welche Gründe Sie haben, die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht zu achten. Was motiviert Sie, was steckt dahinter? Ich verstehe es nicht.“ Übrigens: Immer noch nicht,

    Was den von Ihnen genannten „Bedarf an Wohnraum“ betrifft, so will ich an dieser Stelle anmerken, dass der sog. Investor Muffel keine Wohnungen für „arme Schlucker“ errichten, sondern – nach meinem Geschmack – Wohnraum für die gehobenen Schichten schaffen will. Wogegen ja grundsätzlich erst einmal nichts einzuwenden ist. Gleichwohl müssen auch hier die Vorschriften des BauGB eingehalten werden.
    Ich empfehle Ihnen, die Seite http://www.coburg.me/#Mehrfamilienhaus.D aufzurufen.
    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass für solche Eigentumswohnanlagen kein dringender Bedarf (mehr) besteht. Den Bedarf sehen allenfalls potente Kapitalanleger.
    Und dass die potentiellen Bewohner Wohnraum für sozial Schwache frei machen, glauben Sie ja wohl selber nicht. Ich jedenfalls nicht.

    Den letzten Satz Ihres Blogeintrag können wir aber, denke ich, alle unterschreiben:
    „Für den weiteren Verlauf des Projektes erwarte ich einen respektvollen Umgang beider Seiten, der zu einem zufriedenstellenden Ergebnis im Sinne der Weiterentwicklung und Qualitätssteigerung unserer Stadt führt.“
    Diesen respektvollen Umgang erwarte ich auch.

    Nur, und ich will jetzt nicht “noch mehr Öl in’s Feuer gießen“: Den „respektvollen Umgang“ der Stadt gegenüber den Bebauungsplangegner hat es seitens der Stadt bisher auch nicht gegeben. Im Gegenteil: In den letzten Wochen wurden wir, und insbesondere ich, doch regelrecht negiert worden.
    Versuche meinerseits, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, sind gescheitert. Die Gründe kennen nur Sie.

    Sehr geehrter Herr Tessmer,
    wir kennen uns persönlich nun schon seit mehr als 35 Jahren. Und ich denke, ein persönliches Gespräch müsste nach all den Zwistigkeiten doch immer noch möglich sein. Sie kennen meine Mobilfunknummer. Über einen Anruf würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Simon

  2. Simon Wolfgang / 20. Juli 2017 at 13:44

    Nachdem mein Blogeintrag von heute 7:58 Uhr schon wieder entfernt wurde, lade ich den Text halt erneut hoch.
    Meine Blogeintragungen vom 17.07.2017 unter https://stadt.mein-coburg.de/?p=9146#comment-138 sind auch und zum wiederholten Male entfernt worden.

    Blogeintrag von heute 7:58 Uhr:
    Spät kommt Ihr – Doch Ihr kommt! (Friedrich Schiller: Wallenstein – Kapitel 5)

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    mit großem Interesse habe ich Ihren Blogeintrag vom 19. Juli 2017 14:33 Uhr gelesen, welchen Sie auch als Presseerklärung herausgegeben haben.
    So sehr ich Ihre Teilnahme an der „Diskussion“ begrüße, muss ich Ihnen aber doch sagen: Sie kommen recht spät auf das Spielfeld. Gefreut hätte ich mich, wenn Sie schon zu einem früheren Zeitpunkt Position bezogen hätten.
    Ein Kontakt mit mir und den Gegner des Bebauungsplans wäre jederzeit möglich gewesen.

    Zu Ihrem Eintrag selbst darf ich zunächst anmerken, dass ich nach meiner persönlichen Einschätzung „die sachliche Ebene“ nie verlassen habe. Der Vorwurf zielt ja wohl eindeutig auf mich.
    Was meine Blogeintragungen vom 17.07.2017 (insgesamt 3) unter https://stadt.mein-coburg.de/?p=9140#comments betrifft, so frage ich Sie, warum diese aus dem Blog entfernt wurden. Gerade aber auf diese Eintragungen beziehen Sie sich ja offenbar in Ihrem Eintrag in Ihrer Presserklärung.
    Zugegebenen, meine Eintragungen im Blog (leider momentan nicht unter http://stadt.meincoburg.de/?p=9140#comments nachzulesen) waren schon starker Tobak, aber von „persönlichen Anfeindungen“ kann wohl keine Rede sein.
    Auch habe ich niemandem vorgeworfen, „sich aus persönlichen oder sonstigen Gründen über geltendes Recht hinweg zu setzen“. Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück.
    Ich habe nur nach den Motiven gefragt. Zitat aus meinem (gelöschten) Blogeintrag:
    „Ich frage mich ernsthaft, welche Gründe Sie haben, die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht zu achten. Was motiviert Sie, was steckt dahinter? Ich verstehe es nicht.“ Übrigens: Immer noch nicht,

    Was den von Ihnen genannten „Bedarf an Wohnraum“ betrifft, so will ich an dieser Stelle anmerken, dass der sog. Investor Muffel keine Wohnungen für „arme Schlucker“ errichten, sondern – nach meinem Geschmack – Wohnraum für die gehobenen Schichten schaffen will. Wogegen ja grundsätzlich erst einmal nichts einzuwenden ist. Gleichwohl müssen auch hier die Vorschriften des BauGB eingehalten werden.
    Ich empfehle Ihnen, die Seite http://www.coburg.me/#Mehrfamilienhaus.D aufzurufen.

    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass für solche Eigentumswohnanlagen kein dringender Bedarf (mehr) besteht.
    Den Bedarf sehen allenfalls potente Kapitalanleger.
    Und dass die potentiellen Bewohner Wohnraum für sozial Schwache frei machen, glauben Sie ja wohl selber nicht. Ich jedenfalls nicht.
    Den letzten Satz Ihres Blogeintrag können wir aber, denke ich, alle unterschreiben:
    „Für den weiteren Verlauf des Projektes erwarte ich einen respektvollen Umgang beider Seiten, der zu einem zufriedenstellenden Ergebnis im Sinne der Weiterentwicklung und Qualitätssteigerung unserer Stadt führt.“
    Diesen respektvollen Umgang erwarte ich auch.
    Nur, und ich will jetzt nicht “noch mehr Öl in’s Feuer gießen“: Den „respektvollen Umgang“ der Stadt gegenüber den Bebauungsplangegner hat es seitens der Stadt bisher auch nicht gegeben. Im Gegenteil: In den letzten Wochen wurden wir, und insbesondere ich, doch regelrecht negiert worden.
    Versuche meinerseits, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, sind gescheitert. Die Gründe kennen nur Sie.

    Sehr geehrter Herr Tessmer,
    wir kennen uns persönlich nun schon seit mehr als 35 Jahren. Und ich denke, ein persönliches Gespräch müsste nach all den Zwistigkeiten doch immer noch möglich sein. Sie kennen meine Mobilfunknummer. Über einen Anruf würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Simon

  3. Wolfgang Simon / 20. Juli 2017 at 16:44

    Ah, da ist ja mein ursprünglicher Eintrag wieder.

    Wolfgang Simon
    am 20.07.2017 um 16:43 uhr

  4. Michael Jacob / 20. Juli 2017 at 17:00

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    es freut mich, dass Sie sich zu Wort melden. Wir als Anwohner hatten das mehrfach gefordert. Sie stellen sich sich hinter Ihre Mitarbeiter, das ist auch Ihre Pflicht als Vorgesetzter.

    Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie, wie alle politischen Vertreter des Stadtrats und damit auch alle Bürgermeister(Innen) im Mandat der Bürger handeln.

    Wir hatten seit Jan. 2016 die Diskussion gesucht und eingefordert, unsere Einwände angemeldet und juristischen Beistand gesucht und bezahlt. Die Diskussion mit Vertretern der Stadt fand genau 2 mal statt – zuletzt Anfang 2016.

    Die jetzt vom VGH festgestellten Mängel sind der Stadt seit langem bekannt, wurden aber zumindest uns gegenüber nicht mehr diskutiert.Es wird in öffentlichen Sitzungen des Bausenats bei Anwesenheit der Anwohner der Beschluss in wenigen Minuten ohne Diskussion durchgewinkt, die Erlaubnis zur Rodung von knapp 6.000 qm wird fast 1 Jahr vor der Genehmigung des Bebauungsplans und 1 Jahr vor Baubeginn mit der Begründung gegeben, dass man „dem Investor einen zügigen Baustart ermöglichen will“. Nachfragen zu den Hintergründen wurden von Frau Dr. Weber seit inwzischen 18 Monaten mit keinem Wort erwidert. Ablehnungen von Baustops werden mit Wochen Verzögerungen erstellt und dann darauf hingewiesen, dass man diesen gerne gerichtilich anfechten kann.

    Dass es da dann irgendwann persönlich wird ist dann eine logische Konsequenz, die aus der Ohnmacht der wählenden Bevölkerung kommt.

    Ein Machtwort wäre es, den Dialog offen wieder zu suchen.

    Michael Jacob

  5. Wolfgang Simon / 21. Juli 2017 at 7:12

    Und schon wieder wurde mein Blogeintrag unter
    https://stadt.mein-coburg.de/?p=9146#comment-138 Wolfgang Simon / 20. Juli 2017 um 7:58 Uhr
    gelöscht. Nun schon zum zweiten Mal.
    Wenn Sie wollen, lade ich den Text jeden Tag neu hoch. Man muss wirklich mit einem Leserbriefschreiber fragen: „Was ist denn in der Stadt los?“
    Hier mein ursprünglicher Eintrag vom 20. Juli 2017 um 7:58 Uhr

    Spät kommt Ihr – Doch Ihr kommt! (Friedrich Schiller: Wallenstein – Kapitel 5)

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    mit großem Interesse habe ich Ihren Blogeintrag vom 19. Juli 2017 14:33 Uhr gelesen, welchen Sie auch als Presseerklärung herausgegeben haben.
    So sehr ich Ihre Teilnahme an der „Diskussion“ begrüße, muss ich Ihnen aber doch sagen: Sie kommen recht spät auf das Spielfeld. Gefreut hätte ich mich, wenn Sie schon zu einem früheren Zeitpunkt Position bezogen hätten.
    Ein Kontakt mit mir und den Gegner des Bebauungsplans wäre jederzeit möglich gewesen.
    Zu Ihrem Eintrag selbst darf ich zunächst anmerken, dass ich nach meiner persönlichen Einschätzung „die sachliche Ebene“ nie verlassen habe. Der Vorwurf zielt ja wohl eindeutig auf mich.
    Was meine Blogeintragungen vom 17.07.2017 (insgesamt 3) unter https://stadt.mein-coburg.de/?p=9140#comments betrifft, so frage ich Sie, warum diese aus dem Blog entfernt wurden. Gerade aber auf diese Eintragungen beziehen Sie sich ja offenbar in Ihrem Eintrag in Ihrer Presserklärung.
    Zugegebenen, meine Eintragungen im Blog (leider momentan nicht unter http://stadt.mein-
    coburg.de/?p=9140#comments nachzulesen) waren schon starker Tobak, aber von „persönlichen Anfeindungen“ kann wohl keine Rede sein.
    Auch habe ich niemandem vorgeworfen, „sich aus persönlichen oder sonstigen Gründen über geltendes Recht hinweg zu setzen“. Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück.
    Ich habe nur nach den Motiven gefragt. Zitat aus meinem (gelöschten) Blogeintrag:
    „Ich frage mich ernsthaft, welche Gründe Sie haben, die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht zu achten. Was motiviert Sie, was steckt dahinter? Ich verstehe es nicht.“ Übrigens: Immer noch nicht,
    Was den von Ihnen genannten „Bedarf an Wohnraum“ betrifft, so will ich an dieser Stelle anmerken, dass der sog. Investor Muffel keine Wohnungen für „arme Schlucker“ errichten, sondern – nach meinem Geschmack – Wohnraum für die gehobenen Schichten schaffen will. Wogegen ja grundsätzlich erst einmal nichts einzuwenden ist. Gleichwohl müssen auch hier die Vorschriften des BauGB eingehalten werden.
    Ich empfehle Ihnen, die Seite http://www.coburg.me/#Mehrfamilienhaus.D aufzurufen.
    Im Übrigen bin ich der Meinung, dass für solche Eigentumswohnanlagen kein dringender Bedarf (mehr) besteht. Den Bedarf sehen allenfalls potente Kapitalanleger.
    Und dass die potentiellen Bewohner Wohnraum für sozial Schwache frei machen, glauben Sie ja wohl selber nicht. Ich jedenfalls nicht.
    Den letzten Satz Ihres Blogeintrag können wir aber, denke ich, alle unterschreiben:
    „Für den weiteren Verlauf des Projektes erwarte ich einen respektvollen Umgang beider Seiten, der zu einem zufriedenstellenden Ergebnis im Sinne der Weiterentwicklung und Qualitätssteigerung unserer Stadt führt.“ Diesen respektvollen Umgang erwarte ich auch.
    Nur, und ich will jetzt nicht “noch mehr Öl in’s Feuer gießen“: Den „respektvollen Umgang“ der Stadt gegenüber den Bebauungsplangegner hat es seitens der Stadt bisher auch nicht gegeben. Im Gegenteil: In den letzten Wochen wurden wir, und insbesondere ich, doch regelrecht negiert worden.
    Versuche meinerseits, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, sind gescheitert. Die Gründe kennen nur Sie.
    Sehr geehrter Herr Tessmer,
    wir kennen uns persönlich nun schon seit mehr als 35 Jahren. Und ich denke, ein persönliches Gespräch müsste nach all den Zwistigkeiten doch immer noch möglich sein. Sie kennen meine Mobilfunknummer. Über einen Anruf würde ich mich freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Simon

  6. Redaktion / 21. Juli 2017 at 12:31

    Bzgl. der Freischaltung von Kommentaren verweisen wir auf unsere Hinweise vom 13. April 2017 und 12. Juli 2017:

    Bitte beachten Sie, dass Ihnen als Ersteller des Kommentars der Kommentar nach dem Absenden unabhängig von der Freischaltung zunächst für die Dauer der Sitzung angezeigt wird. Allgemein ist der Kommentar erst nach der Freischaltung sichtbar. Diese erfolgt zeitnah nach Prüfung.

  7. Wolfgang Simon / 30. August 2017 at 14:07

    Ich vermisse meinen Blogeintrag von gestern Abend.
    Die Freischaltung („Allgemein ist der Kommentar erst nach der Freischaltung sichtbar. Diese erfolgt zeitnah nach Prüfung.“) kann ja nicht mehr als einen halben Tag dauern, oder?
    Oder findet Zensur doch statt?

    Blogeintrag von / Datum, Uhrzeit
    Wolfgan Simon / 30.08.2017, 14:06

    • Redaktion / 30. August 2017 at 14:10

      Der Kommentar befindet sich aktuell noch in der Freischaltung. Wir bitten noch um etwas Geduld.

  8. Wolfgang Simon / 1. September 2017 at 11:23

    Die Fragen: „Wer ’schwingt sich zum obersten Zensor auf‘?“ war eigentlich ironisch gemeint.
    Da aber mein Beitrag vom 29.08.2017 noch immer nicht freigegeben wurde, muss ich doch allmählich annehmen, dass dieser Beitrag tatsächlich „der Schere zum Opfer gefallen ist“.
    Ich erlaube mir, den Text meiner E-Mail nochmals hochzuladen:

    Von: wimv.simon@kabelmail.de Gesendet: 29.08.2017 18:35 An:
    Kopie: ,,,,,,,,Simone Bastian ,Frank Förtsch ,Wolfgang Braunschmidt ,Volker Friedrich ,Thomas Heuchling ,Norbert Klüglein ,,Süddeutsche Zeitung ,,
    Betreff: „Westlich Coburg“: Frau Dr. Weber und ihr Verhältnis zu den Grundsätzen unserer staatlichen Ordnung

    Sehr geehrte Frau Dr. Weber, sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Coburger Bausenats!

    Auf die Gefahr hin, dass ich Ihnen lästig werde (eine durchaus reelle Gefahr für mich!) übermittle ich Ihnen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 25.08.2017.

    Der Beschluss lässt aus meiner Sicht an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.
    Ich zitiere aus dem Beschluss: „Den Begriff ‘außer Vollzug setzen‘ (Anm. Simon: ist erfolgt durch Beschluss des VGH München vom 04.07.2017) interpretiert das Gericht ähnlich wie eine gegenüber einem Bürger erlassene Baueinstellung. Der Begriff bedeutet demgemäß, dass aus der Norm (Bebauungsplan) keine Folgerungen gezogen werden dürfen. Sie darf nicht angewendet werden, sie ist zu behandeln als existiere sie nicht. [. . .] Es dürfen also keine weiteren Schritte zur Realisierung des Bebauungsplans gemacht werden. Dies bedeutet in natura, dass auch keine dem Bebauungsplan entsprechenden Erschließungsanlagen hergestellt werden dürfen. Ob diese Erschließungsanlagen direkt im Bereich des klägerischen Grundstücks liegen oder an anderer Stelle des Bebauungsplangebietes, ist nicht von Bedeutung, da auch die o.g. Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs keine derartige Einschränkung enthält.“

    Für mich ein deutlicher Hinweis des Gerichts, dass es auch einem unbeschränkten Antrag (also bezogen auf sämtliche Erschließungsanlagen für alle Grundstücke des Planbereichs „Westlich Pommernstraße“) stattgegeben hätte und auch die weitere Erschließung der im nordwestlich (zur Straße Judenberg hin) gelegenen Planbereiche untersagt hätte.

    Vielleicht ändern Sie ja jetzt Ihre Meinung (vielleicht auch über mich. Ich weiß, dass verschiedene Mitglieder mich für einen Störenfried und Querulanten halten) und veranlassen, die Erschließungsarbeiten insgesamt einzustellen. Schön wär’s und recht und gerecht auch.
    Noch ist ja hier ein Verfahren in Bayreuth anhängig. Und vielleicht ändert ja der Kläge sein Klagebegehren noch ab und beantragt beim Gericht die unbeschränkte Einstellung der Erschließungsarbeiten.

    Übrigens: Es wäre schön, wenn ich aus Ihren Kreisen auch mal eine Reaktion respektive eine Antwort erhalten würde. Bisher, seit mehr als 15 Monaten nur „Schweigen im Walde“.

    Trotz allem: Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Simon

  9. Wolfgang Simon / 1. September 2017 at 11:27

    Leider sind mir vor dem Hochladen einige Formatierungsfehler unterlaufen.
    Das Durchstreichen (s.o.) war mein Fehler. Die E-Mail ging außerdem auch an OB Tessmer!
    Ich bitte, die Fehler zu entschuldigen.

    01.09.2017 11:28 Wolfgang Simon

    • Redaktion / 1. September 2017 at 12:18

      Ihren Beitrag vom 29.08. hatten wir am 31.08. freigeschaltet. Den Fehler, der zur Durchstreichung des Textes geführt hat, haben wir – hoffentlich in Ihrem Sinne – behoben.

  10. Wolfgang Simon / 1. September 2017 at 12:31

    Danke. Erlaube mir aber trotzdem die Frage: Wer ist „wir“. Wer ist für die Redaktion in persona verantwortlich?

    Wolfgang Simon 01.09.2017 12:31

    • Redaktion / 1. September 2017 at 12:38

      Der Baublog wird unter Federführung des Referats für Bauen und Umwelt der Stadt Coburg und in Zusammenarbeit mit der Wohnbau Stadt Coburg GmbH, wie im Impressum angegeben, von der Stabsstelle E-Government und Verwaltungsmodernisierung redaktionell betreut.

  11. Wolfgang Simon / 3. September 2017 at 16:55

    Zur Antwort der Redaktion / 1. September 2017 um 12:38 Uhr /

    Wenn also die „Federführung“ beim Referat für Bauen und Umwelt der Stadt Coburg liegt, ist letztlich Frau 2. Bürgermeister Dr. Weber verantwortlich.
    Danke, genau das wollte ich wissen.

    • Redaktion / 3. September 2017 at 17:01

      Weitere Informationen hierzu finden Sie im Impressum.

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