Mittelberg

Von Seiten der Stadt Coburg steht das Baugebiet Mittelberg 2. Bauabschnitt im Stadtteil Scheuerfeld zur Verfügung. Zum Verkauf stehen aktuell noch die mit gekennzeichneten 10 Grundstücke (Stand: August 2019).

Für die Bebaubarkeit des Gebiets ist der Bebauungsplan Nr. 101 20 a 2/10 rechtsverbindlich. Die Bebaubarkeit der Grundstücke wird u.a. durch folgende Festsetzungen im Bebauungsplan bestimmt:

  Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung

Entsprechend den angrenzenden Baugebieten wird überwiegend ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Im Osten des Planungsgebietes im Bereich des bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens wird auf Grundlage des wirksamen Flächennutzungsplanes ein Dorfgebiet festgesetzt.

Maß der baulichen Nutzung

Um am Ortsrand und zur freien Landschaft hin eine verhältnismäßig lockere Bebauung und einen niedrigen Versiegelungsgrad zu erreichen, soll eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt werden. Für die Mischgebietsfläche erhöht sich die Grundflächenzahl auf 0,4. Außerdem wird eine Bebauung mit maximal 2 Vollgeschossen zulässig sein. Die maximale Firsthöhe über Fußbodenoberkante im Erdgeschoss beträgt 9,0 m.

Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksfläche

Gemäß den städtebaulichen Zielsetzungen wird eine offene Bauweise festgesetzt. Es werden nur Einzelhäuser und Doppelhäuser zulässig sein.

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen bestimmt. Aus Gründen des Ortsbildes werden Garagen und Stellplatzüberdachungen in einem Abstand von weniger als 5,0 m zur Verkehrsfläche ausgeschlossen.

Zahl der Wohnungen

Da die umgebende Bebauung von Einzel- und Doppelhäusern geprägt ist, soll die Anzahl der Wohnungen auf maximal 3 Wohnungen beschränkt werden. Diese Anzahl wird für das Baugebiet und für die Umgebung noch als verträglich erachtet, da Mehrfamilienwohnhäuser, die der dörflichen Umgebung und dem beabsichtigten Charakter des Baugebietes widersprechen würden, ausgeschlossen werden sollen. Um bei einem Doppelhaus bei voller Ausnutzung der Wohneinheiten (jede Doppelhaushälfte ist ein Wohngebäude) nicht die Dichte eines 6. Familienhauses zu erhalten, soll die Anzahl der Wohneinheiten pro Doppelhaus auf maximal 2 begrenzt werden.

Gestaltungsfestsetzungen

Zur Erreichung eines relativ einheitlichen Siedlungsbildes, auch in Hinblick auf die umgebende Bebauung wird zur Vermeidung von übermäßig hohen Baukörpern eine bis zu zweigeschossige Bebauung mit einer maximalen Firsthöhe von 9 m festgesetzt.

Über Kniestock, Dochvorsprung, Dachflächenfenster, Dachgauben werden keine Festsetzungen getroffen, um einer individuellen Gestaltung freien Raum zu lassen. In Anlehnung an die benachbarte Bebauung und den dörflichen Charakter, werden Flachdächer für Wohngebäude nicht zulässig sein. Bei Flachdachgaragen wird eine Eingrünung der Dächer empfohlen.

Zur Erhaltung der Versickerungsfähigkeit des Bodens dürfen Stellplätze, Garagenvorplätze und Grundstückseinfahrten nur mit wasserdurchlässigem Belag ausgeführt werden. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Wasserdurchlässigkeit des Bodens in ausreichendem Maße gewährleistet ist.

Bei Fragen zur Bebauarbeit können Sie sich jederzeit an das Stadtbauamt, Abteilung Stadtplanung, Tel. 09561/89-1614, wenden.

  Lageplanausschnitt: Mittelberg


  Bebauungsplan Nr. 101 20 a 2/10