Denkmalschutz

 
 

»Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt«

steht im Bayerischen Denkmalschutzgesetz, Artikel 1 (1), das 1973 ins Leben gerufen wurde. Es ist das Fundament für den dauerhaften Erhalt historischer Bauten: von Klöstern und Kirchen, alten Fabriken und Bauernhöfen, Wohnhäusern bis hin zu schützenswerten Schlössern und dient als Grundlage für die Arbeit des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Das Gesetz definiert nicht nur den Begriff Denkmal, sondern beschreibt auch den richtigen Umgang mit Baudenkmälern, Ensembles und Bodendenkmälern.

 

 
 

Doch was ist eigentlich bei geplanten Umgestaltungen an einem Baudenkmal zu tun?

Grundsätzlich gilt: Vor jeder geplanten baulichen Veränderung an Einzelbau- oder Ensembledenkmälern muss die Untere Denkmalschutzbehörde eingeschaltet werden. »Wir erteilen unter Anhörung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege die erforderliche Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG)«, erklärt Klemens Sagodi, der die Fachabteilung leitet. Ferner wird eine kostenlose, fachliche Beratung in denkmalpflegerischen Fragen, bei Zuschüssen und steuerlichen Abschreibungen Finanzierungshilfen angeboten.

Herr Sagodi, wie sieht die Zusammenarbeit zwischen dem Denkmalschutz und den Hauseigentürmern im beste Falle aus?

Im besten Falle melden sich bei uns Hauseigentümer, die ihre Denkmale sanieren wollen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme. Wir besichtigen dann das Gebäude und beraten und unterstützen die Eigentümer. Wir setzen uns für Zuschüsse ein und geben Tipps zu steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.- Denn ein älteres Gebäude kostet bei bestimmten Maßnahmen doch einiges an Geld. Wer ein Einzelbau- oder Ensembledenkmäler besitzt, der hat aber auch Pflichten zu erfüllen. Das muss klar sein. Unsere wichtigste Aufgabe ist das Erhalten der zu schützenden Bauten.

Wo können da Probleme auftreten?

Probleme treten dann auf, wenn Veränderungen an einem Baudenkmal vorgenommen werden und keine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt. Da wird dann z.B. versucht bauzeitliche Fenster auszubauen oder bauzeitliche Wände aus dem 16. oder 17. Jahrhundert abzubrechen um Räume zu vergrößern. Manche Leute interessieren sich nur wenig oder gar nicht für den Denkmalschutz. Da müssen wir dann natürlich zum Schutz des Baudenkmals einschreiten. Durch nicht abgestimmte Veränderungen können gerade bei alten Häusern auch statische Probleme auftreten.

Wann ist ein Gebäude z.B. ein Einzelbau- oder Ensembledenkmal?

Über die Denkmaleigenschaften entscheidet das Landesamt für Denkmalpflege. Nach Art. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) sind »Denkmale von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.« So kann bei der Einordnung als Denkmal z.B. von künstlerischer Bedeutung sein, dass es sich bei dem Gebäude um ein hochrangiges Beispiel der Baukunst aus einer bestimmten Epoche handelt, oder das Gebäude z.B. eine bestimmte Dachform oder Dachkonstruktion aufweist. Von geschichtlicher Bedeutung kann z.B. ein Handwerkerhaus sein, dass das Leben der damaligen Zeit widerspiegelt oder auch ein Geburts- oder Sterbehaus eines bekannten Zeitgenossen. Von städtebaulicher Bedeutung kann ein Gebäude sein weil es das Stadtbild prägt. Die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes kann sich natürlich auch aus mehreren Gesichtspunkten ergeben. Das Einzelbaudenkmal ist insgesamt geschützt (inneres und äußeres Erscheinungsbild). Bei einem Ensembledenkmal bezieht sich der Denkmalschutz nur auf das äußere Erscheinungsbild. Beim Ensemble handelt es sich um eine Mehrheit von baulichen Anlagen (Orts-, Platz- oder Straßenzug). Hier sind in Coburg bspw. die Ensembles Herrengasse, Ketschengasse, Bahnhofstraße, Mohrenstraße sowie Villenviertel Festungsberg zu nennen.

Wie wichtig ist der Denkmalschutz für eine Stadt wie Coburg?

Bauen, das ist Geschichte in Stein und wir können unsere Geschichte nicht neu schreiben. Deshalb ist der Denkmalschutz gerade für eine historisch gewachsene Stadt wie Coburg enorm wichtig. Die Stadt ist wunderschön und um ihre Vielfalt an Bauwerken und -stilen zu beneiden. In der Innenstadt gibt es rund 1100 Denkmale (Gebäude, Ensembles, historische Gartenanlagen...), die unter Einzel- oder Ensembledenkmalschutz stehen. Wir finden bei unserer Arbeit immer noch Schätze, die uns zum Staunen bringen. Das ist großartig.

 

Städtebauförderung

Die Stadt Coburg wurde 1971 mit der Gesamtmaßnahme »Altstadt« in das Grundprogramm der Bund-Länder-Städtebauförderung aufgenommen und seitdem mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 37,4 Millionen Euro unterstützt. Seit 2009 wird die Stadt auch im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm »Städtebaulicher Denkmalschutz« gefördert.

Wohnungsbauförderung

Die Schaffung von neuem und zugleich sozialgerechtem Mietwohnraum in der historischen Bausubstanz ist für die Stadt Coburg mit besonderem Aufwand verbunden. Um auch diese Herausforderung finanziell zu meistern, wurde Coburg 2013 in das »Pilotprojekt der aufwendungsorientierten Förderung« der Bayerischen Wohnungsbauförderung aufgenommen.

Klemens Sagodi hat Architektur studiert und leitet die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Coburg.

 
  Zuständigkeiten der Unteren Denkmalschutzbehörde
  • Sie erteilt die nach dem DSchG erforderlichen Erlaubnisse.
  • Sie entscheidet nach außen verbindlich und kann Verwaltungsakte gegenüber dem Bürger erlassen.
  • Sie ist im Rahmen des Zuschussverfahrens des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zuständig für Stellungnahmen zu den Zuschuss- und Auszahlungsanträgen und Prüfung der Verwendungsnachweise und sie erteilt Auskünfte über steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.
  • Sie beantragt und verwaltet die Mittel (Zuschüsse und Darlehen) aus dem sogenannten Entschädigungsfonds.
  • Sie organisiert die regelmäßigen Behördensprechtage mit dem zuständigen Gebietsreferenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege in der Stadt Coburg.
 

Bauen, das ist Geschichte in Stein und wir können unsere Geschichte nicht neu schreiben. Deshalb ist der Denkmalschutz gerade für eine historisch gewachsene Stadt wie Coburg enorm wichtig.

Klemens Sagodi, Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Coburg

 
 
 
 

Die Villa Victoria steht wie ein prächtiger Wächter vor dem historischen Ketschentor und flankiert mit seiner klassizistischen Fassade den südlichen Eingang zur Innenstadt. Seit rund einem Jahr erstrahlt die Biedermeier-Villa, die von Baumeister Peter Gieck 1835 errichtet wurde, wieder in neuem Glanz. 2012 kaufte die Lautertaler Hoteliersfamilie Sommer das Haus, das einige Jahre leer gestanden hatte, von einer Erbengemeinschaft und entschied sich, es in ein Stadthotel umzuwandeln. Heute bietet das stattliche Anwesen Platz für zwei Suiten und acht Doppelzimmer.

Bei den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen arbeitete Eigentümerin Marion Sommer eng mit der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Coburg zusammen - eine Kooperation, die die Bauherrin in guter Erinnerung hat:
»Es mussten zwar einige Klippen umschifft werden, aber das hat sich gelohnt. Wir wollten das Haus möglichst in seinem Originalzustand erhalten und dabei hat uns der Denkmalschutz sehr geholfen.«

 

Um sich einen Überblick über ihr neues Domizil zu verschaffen, besuchten die Sommers sogar das Stadtarchiv und studierten vorhandene Zeichnungen und Pläne ihres Hauses. Immer wieder habe sich die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Coburg für die Erhaltung der denkmalgeschützten Bereiche der Villa eingesetzt, erklärt Marion Sommer. So konnte die Villa Victoria mit viel Leidenschaft und Liebe zum Detail restauriert werden.

Heute freuen sich die Gäste über einen großzügigen Biedermeier-Frühstücksraum mit Jugendstilanbau, die mit den ursprünglichen Holzvertäfelungen und echtem Jugendstildekor an den Fenstern glänzen. Eine besondere Überraschung erlebten die Bauherren im ersten Obergeschoss: Dort stießen sie bei der Sanierung der Böden auf das ursprüngliche Parkett aus dem Baujahr 1835, das noch gut erhalten heute die Räume ziert. Für die Dachrestaurierung entschieden sie sich für einen Spezialisten: Die Schieferschindeln wurden von einem Dachdeckermeister erneuert, der schon an der Sanierung des Erfurter Doms mitgewirkt hatte.

 

Der Denkmalschutz hat festgelegt, was bei unserem Haus erhaltenswert ist und wir haben das übernommen. Auch bei der Beantragung von öffentlichen Zuschüssen und Anträgen wurde uns geholfen.

Marion Sommer, Eigentümerin Hotel »Villa Victoria«

 
 

Die vorbildliche Sanierung von historischen Gebäuden wird von der Stadt Coburg jährlich mit der Vergabe von je 3 Urkunden und Medaillen prämiert. Nach vorausgegangenen Ortsbesichtigungen entschied der Bau- und Umweltsenat in seiner 3. Sitzung am 15. März über die im Jahr 2017 besonders zu würdigenden Objekte.

Die vorbildliche Sanierung von historischen Gebäuden wird von der Stadt Coburg jährlich mit der Vergabe von je 3 Urkunden und Medaillen prämiert. Nach vorausgegangenen Ortsbesichtigungen entschied der Bau- und Umweltsenat in seiner heutigen, 5. Sitzung über die im Jahr 2016 besonders zu würdigenden Objekte.

Die vorbildliche Sanierung von historischen Gebäuden wird von der Stadt Coburg jährlich mit der Vergabe von je 3 Urkunden und Medaillen prämiert. Nach vorausgegangenen Ortsbesichtigungen entschied der Bau- und Umweltsenat in seiner Sitzung vom 13. Mai über die im Jahr 2015 besonders zu würdigenden Objekte. Mit...