Der Bau- und Umweltsenat der Stadt Coburg hat in seiner 5. Sitzung am 18. Mai 2016 den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 39/5 für das Gebiet Fröbelstraße im Stadtteil Wüstenahorn mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.