Der Senat für Stadt- und Verkehrsplanung sowie Bauwesen hat am 2. Dezember 2020 die Einleitung des Verfahrens zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das Gebiet »westlich der Bundesautobahn A73 und östlich der Oberfüllbacher Straße zur Errichtung einer Agrovoltaikanlage im Stadtteil Rögen« beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan des Stadtbauamtes, Stadtplanung vom 17.11.2021 und erstreckt sich über die Flurnummern 515, 515/2, 515/7, 516, 516/5, 517, 518 und 519/1 der Gemarkung Rögen, westlich der Bundesautobahn A73 und östlich der Oberfüllbacher Straße. Der Lageplan aus dem Planentwurf war Bestandteil des Beschlusses. Der Geltungsbereich des Entwurfs zur Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan:
Lageplan des Stadtbauamtes, Stadtplanung vom 17.11.2020
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung eines «Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Regenerative Energien – Agrovoltaik» zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Agrovoltaik-Anlage. Mit der Planung ist das Büro bauprojekt aus Hildburghausen beauftragt.
Die Stadt gibt allgemein Gelegenheit zur Information. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit der Möglichkeit zur Erörterung und Äußerung wird in der Zeit vom 26.07.2021 bis 03.09.2021 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Auslegung des o.g. Entwurfes einschl. der Begründung findet im genannten Zeitraum gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet statt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung, das Formblatt zum Datenschutz und der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans vom 05.05.2021 für das Gebiet »westlich der Bundesautobahn A73 und östlich der Oberfüllbacher Straße zur Errichtung einer Agrovoltaikanlage im Stadtteil Rögen« können hierzu mit Begründung auf der Homepage der Stadt Coburg unter Bürgerservice > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen aufgerufen, ausgedruckt oder heruntergeladen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG wird ein zusätzliches Informationsangebot ermöglicht. In diesem Sinne besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder – sofern die Pandemiesituation dies zum jeweiligen Zeitpunkt ermöglicht – eine Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung (Stadtbauamt, Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, Zimmer Nr. 218 a) vorzunehmen.
Weiterführende Downloads
- Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans vom 05.05.2021 für das Gebiet „westlich der Bundesautobahn A73 und östlich der Oberfüllbacher Straße zur Errichtung einer Agrovoltaikanlage im Stadtteil Rögen“
- Begründung zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans
- Datenschutzblatt zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans
- Amtliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für die Stadt Coburg für das Gebiet „westlich der Bundesautobahn A73 und östlich der Oberfüllbacher Straße zur Errichtung einer Agrovoltaikanlage im Stadtteil Rögen“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB