Die Stadt Coburg stellt die Erschließungsarbeiten, nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 25.08.2017 im östlichen Teil des Planungsgebietes ein. In dem Beschluss wurde der Stadt Coburg vorläufig untersagt, weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erschließung dieses Bereiches gemäß Bebauungsplan Nr. 36/7 selbst oder durch Dritte durchführen zu lassen. Aktuell ist es aber notwendig, die erforderlichen Sicherungsarbeiten der Baustellen durchzuführen. Diese werden ca. eine Woche in Anspruch nehmen.
Ausgenommen von der Entscheidung sind Erschließungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von sechs bereits genehmigten Mehrfamilienwohnhäusern im nordwestlichen Teil des Planungsgebiets erforderlich sind. Die Erschließungsarbeiten für diese Grundstücke dürfen fortgesetzt werden und sind somit nicht von der Baueinstellung betroffen.
Weiterhin beabsichtigt die Stadtverwaltung, im September den Erlass eines neuen Bebauungsplans in die Wege zu leiten, wobei das bisherige Planungsgebiet unverändert bleiben soll.