Am 4. Februar 2019 haben die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2030 in der Version 2019 veröffentlicht.
Damit beginnt die vierwöchige öffentliche Konsultation, während derer alle interessierten Fachverbände, wissenschaftliche, politische oder gesellschaftliche Organisationen, Unternehmen sowie Städte, Landkreise und Gemeinden, aber auch interessierte Privatpersonen bis zum 4. März 2019 Stellungnahmen zum Netzentwicklungsplan abgeben können. Die Stellungnahmen fließen in den zweiten Entwurf des NEP ein, der dann der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Prüfung übergeben wird.
Stellungnahmen zum 1. Entwurf des NEP 2030 (Version 2019) können auf folgenden Wegen abgegeben werden:
- direkt über das Konsultationsformular unter www.netzentwicklungsplan.de/de/konsultation-2019
- per E-Mail an konsultation@netzentwicklungsplan.de
- per Brief an Netzentwicklungsplan Strom, Postfach 10 07 48, 10567 Berlin (Päckchen und Pakete können nicht angenommen werden)
Die eingegangenen Stellungnahmen werden im nächsten Schritt von den vier Übertragungsnetzbetreibern kategorisiert, geprüft und in den zweiten Entwurf eingearbeitet. Dazu werden die Übertragungsnetzbetreiber am Anfang eines jeden Kapitels sowie darüber hinaus in einem eigenen Kapitel, das die Ergebnisse der Konsultation nochmals im Überblick zusammenfasst, darlegen, in welcher Form die Stellungnahmen in den NEP eingeflossen sind. Zudem werden alle per E-Mail eingesandten oder über die Konsultationsmaske übermittelten sachlichen Stellungnahmen, für die eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt, sukzessive online veröffentlicht.