Für die 3. Runde der Lärmaktionsplanung erstellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) für alle kartierten Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen eine zentrale Lärmaktionsplanung für Bayern. Im Stadtgebiet Coburg fallen u. a. die Bundesstraße 4 und die Staatsstraße 2205 in den Bereich dieser Planung.
In einem zweistufigen Prozess findet auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne statt. Vom 28. Februar bis 28. März 2019 waren Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer ersten Konsultation aufgerufen, Fragen zum Umgebungslärm beantworten.
Erste Ergebnisse sowie eine Analyse der zahlreichen Rückmeldungen zur 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zwischenzeitlich auf der unter www.umgebungslaerm.bayern.de eingerichteten Internetseite zur Lärmaktionsplanung Bayern veröffentlicht.
Sobald die Lärmaktionsplanung weitestgehend abgeschlossen ist, soll der Entwurf im Anschluss in der 2. Phase für eine Dauer von 4 Wochen auf der Website des Ministeriums unter www.umgebungslaerm.bayern.de veröffentlicht werden. Auch in dieser Phase wird erneut eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden.