Der Bau- und Umweltsenat der Stadt Coburg hat in seiner Sitzung vom 17. Juli 2019 die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 101 18 b 2/6 für das Gebiet »zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz« beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan des Stadtbauamtes, Stadtplanung vom 2. August 2019 und erstreckt sich auf die Flurnummer 161 und eine Teilflächen der Flurnummer 156/1 Gemarkung Rögen, nordwestlich der bestehenden Wohnsiedlungen an den Straßen Am Eichholz und Rögener Grund im Stadtteil Rögen.

Der Lageplan aus dem Planentwurf ist Bestandteil des Beschlusses. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines »Allgemeinen Wohngebietes« mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung des Gebiets und der Bebauung mit Wohnhäusern.

Die Stadt gibt allgemein Gelegenheit zur Information. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit der Möglichkeit zur Erörterung und Äußerung wird in der Zeit vom 14. Oktober 2019 bis 14. November 2019 im Stadtbauamt, Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, Zimmer Nr. 218 a, während der folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Im Zuge des Verfahrens sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 101 18 b 2/1 vom 12. Februar 1975 mit Änderung vom 9. Mai 1975 mit vereinfachter Änderung vom 11. Oktober 1978 für das Gebiet »Rögener Grund«, soweit sie im räumlichen Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 101 18 b 2/6 liegen, aufgehoben werden.

Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 101 18 b 2/6 vom 1. Oktober 2019 kann mit Begründung auf der Homepage der Stadt Coburg unter Bürgerservice > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen aufgerufen, ausgedruckt oder heruntergeladen werden.

 

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