Aktueller Hinweis (7. August 2020):
Die Stadt Coburg hat die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu dem am 17.06.2020 gebilligten Bebauungsplanentwurf Nr. 9/5 für das Gebiet „Ehemaliger Güterbahnhof/Schlachthof“ zwischen Uferstraße und Bahngelände mit Begründung bis zum 25. September 2020 verlängert.
Zum Volltext der amtlichen Bekanntmachung
- Entwurf des Bebauungsplans Nr. 9/5 für das Gebiet „Ehemaliger Güterbahnhof/Schlachthof“ zwischen Uferstraße und Bahngelände
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9/5
- Anlage 1 zur Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9/5
- Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 9/5 vom 17.06.2020 für das Gebiet „Ehemaliger Güterbahnhof/Schlachthof“ zwischen Uferstraße und Bahngelände (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB)
- Amtliche Bekanntmachung über die Verlängerung der Frist der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 9/5 vom 17.06.2020 für das Gebiet „Ehemaliger Güterbahnhof/Schlachthof“ zwischen Uferstraße und Bahngelände (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB)
Der vom Senat für Stadt- und Verkehrsplanung sowie Bauwesen am 17. Juni 2020 gebilligte Entwurf des Bebauungsplans vom 17.06.2020 für das Gebiet »Ehemaliger Güterbahnhof/Schlachthof« zwischen Uferstraße und Bahngelände mit Begründung vom
21. Juli 2020 bis 4. September 2020
im Stadtbauamt, Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, Zimmer Nr. 218a (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) öffentlich ausliegt.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewandt.
Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Im Zuge dieses Verfahrens sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41/1 für das Gebiet zwischen Ernst-Faber-Str., Ketschendorfer Str., Bundesstr. 4 (Neu) und Itzufer vom 30.01.1968, sowie der Stadtblätter St 7, 9, 11 und 12 des Straßen- und Baufluchtlinienplanes von 1906, soweit sie innerhalb des Geltungsbereiches des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 9/5 liegen, aufgehoben werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich an das Stadtbauamt, Abt. Stadtplanung, Steingasse 18, 96450 Coburg, per E-Mail an auslegung@coburg.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der vollständige Inhalt der Bekanntmachung, das Formblatt zum Datenschutz und der Bebauungsplanentwurf Nr. 9/5 vom 17.06.2020 können mit Begründung auf der Homepage der Stadt Coburg unter Bürgerservice > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen aufgerufen, ausgedruckt oder heruntergeladen werden.
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