Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 28/9

von17. August 2016 um 8:13Stadt Coburg

Die Stadt Coburg gibt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a Abs. 3 BauGB bekannt, dass der vom Bau- und Umweltsenat gebilligte Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 28/9 vom 13.07.2016 mit Begründung vom 2. August 2016 bis 9. September 2016 während folgender Zeiten im Stadtbauamt, Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, Zimmer Nr. 218a, öffentlich ausliegt: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

Bei der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 28/9 wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewandt. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Im Zuge dieses Verfahrens sollen die Festsetzungen des Baulinienplanes St 1/2 zwischen Kanonenweg, Kalenderweg und Reichsbahn vom 27.04.1936 und des Deckblattes zum Baulinienplan St 1/2 vom 12.10.1936 und die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 28/8a vom 14.03.2006 mit Änderung vom 13.06.2006 für das Grundstück Fl.-Nr. 3197/2 Gemarkung Coburg, nördlich Kanonenweg, soweit sie im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 28/9 liegen, aufgehoben werden. Entgegenstehende Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Coburg vom 17.05.2000 in der Fassung vom 15.10.2003 sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 
 

Kurzvorstellung des Vorhabens: Ehemaliges Brockardt-/Milchhofgelände

 
  Brockardt-Areal
  Brockardt-Areal

Das Planungsgebiet liegt nördlich der Stadtmitte und umfasst eine Fläche von knapp 3,8 Hektar. Von dieser Fläche sind derzeit knapp 6.000 m² mit Gebäuden bebaut. Das Gelände stellt eine Gewerbebrache dar, welche von z.T. einsturzgefährdeten bzw. bereits teilweise eingestürzten Gebäuden beherrscht wird. Das Gelände des ehemaligen Bauunternehmens Brockardt steht seit der Insolvenz der Firma im Jahre 2000 leer und wird – ebenso wie das benachbarte Gelände des ehemaligen Milchhofs – teilweise als PKW-Parkplatz genutzt. Das Gebiet wird im Westen und Norden von der Bahnlinie Coburg-Sonneberg, im Osten von der bestehenden Bebauung entlang des Kalenderweges und im Süden von der bestehenden Bebauung am Kanonenweg und der Scharnhorststraße begrenzt.

Der Bau- und Umweltsenat der Stadt Coburg hat unterschiedliche Alternativen für eine Nutzung des Areals geprüft und sich im Jahr 2014 für das Konzept von EDEKA und dem Architekten Ulrich Müller entschieden. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Coburg wird das Gebiet als Schlüsselfläche für die Innenentwicklung für eine gemischte Nutzung empfohlen. Im Geltungsbereich befinden sich keine denkmalgeschützten Gebäude.

Nach dem vorliegenden Entwurf werden die bestehenden Gebäude der ehemaligen Firma Brockardt abgebrochen, Altlastenbereiche saniert, der teilweise verrohrte Rottenbach teilweise verlegt und renaturiert. Damit wird ein Grünzug zwischen dem neuen Baugebiet und der bestehenden Bebauung am Kalenderweg geschaffen. Die Verkehrserschließung erfolgt über zwei neue Erschließungsstraßen vom Kanonenweg und vom Kalenderweg. Desweiteren wird das Gebiet durch separate Fuß- und Radwege erschlossen.

Auf dem Gelände sollen, neben Wohnhäusern, ein Seniorenpflegeheim, ein Studentenwohnheim, ein EDEKA-Markt als Verbraucher- und Selbstbedienungsmarkt mit Nahrungs- und Genussmitteln, sonstigen Gütern des täglichen Bedarfs und Waren aller Art mit einer Verkaufsfläche von maximal 2.050 m² sowie ein Backshop, als Ersatz für den dann wegfallenden Verbrauchermarkt am Vorderen Floßanger, sowie ein Parkhaus für 300 Stellplätze entstehen. Es ist – mit Ausnahme des Sondergebiets Einzelhandel – eine offene Bauweise mit Einzelhäusern und seitlichem Grenzabstand vorgesehen. Ebenfalls geplant ist ein Kinderspielplatz mit mindestens 300 m².

 
 

Weiterführende Downloads

 
 
 

 

Über den Autor: