Die Stadt Coburg gibt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Abs. 3 BauGB bekannt, dass die vom Bau- und Umweltsenat in seiner 10. Sitzung des Jahres am 16. November 2016 gewürdigten Abwägungsergebnisse zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 36/7 vom 13.04.2016 für das Gebiet »Westlich der Pommernstraße zwischen Judenberg und Himmelsacker« vom 23. Dezember 2016 bis 28. Februar 2017 während folgender Zeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Stadtbauamt, Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, Zimmer Nr. 218 a, öffentlich ausliegen.
Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden am 16. November 2016 vom Bau- und Umweltsenat zur Kenntnis genommen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geprüft. Sie wurden im Einzelnen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gewürdigt. Die Änderungen werden derzeit eingearbeitet.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36/7 wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewandt. Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Im Zuge dieses Verfahrens sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 36/1 für das Gebiet: westlicher Judenberg vom 19. Juli 1977, soweit sie innerhalb des Geltungsbereiches des neu aufzustellenden Bebauungsplanes liegen, aufgehoben werden. Der Billigungsbeschluss vom 18. November 2015 für den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 36/7 vom 18. November 2015 für das Gebiet »Westlich der Pommernstraße zwischen Judenberg und Himmelsacker« wurde aufgehoben.
Weiterführende Downloads
- Würdigung der Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36/7 vom 13.04.2016
- Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Abwägungsergebnisse zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 36/7 vom 13.04.2016 für das Gebiet »Westlich der Pommernstraße zwischen Judenberg und Himmelsacker«
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