Am 31. Januar 2017 haben die Übertragungsnetzbetreiber Strom (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplanes Strom (NEP) veröffentlicht.
Mit dem Entwurf des NEP stellen die Übertragungsnetzbetreiber gewählte Verfahren, Methoden und genutzte Daten sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Übertragungsnetzes der Öffentlichkeit zur Verfügung. Mit dem ersten Entwurf des NEP 2030 wird gleichzeitig auch der erste Entwurf des Offshore-Netzentwicklungsplanes (O-NEP) vorgestellt.
Im Rahmen eines Konsultationsverfahrens soll die Möglichkeit gegeben werden, externes Fachwissen von Fachverbänden, wissenschaftlichen, politischen oder gesellschaftlichen Institutionen sowie Städten, Landkreisen, Gemeinden, aber auch Privatpersonen in die Planung mit einfließen zu lassen.
Stellungnahmen zum Entwurf des NEP 2030 können bis zum 28. Februar 2017 auf folgenden Wegen abgegeben werden:
- direkt über das Konsultationsformular unter www.netzentwicklungsplan.de/konsultation-2017
- per E-Mail an konsultation@netzentwicklungsplan.de
- per Brief an Netzentwicklungsplan Strom, Postfach 10 05 72, 10565 Berlin (Päckchen und Pakete können nicht angenommen werden)
In der Stellungnahme ist kenntlich zu machen, auf welchen Plan – O-NEP oder NEP 2030 – sich die Stellungnahme bezieht. Es sollte keine gemeinsame Stellungnahme zu beiden Plänen erfolgen. Veröffentlicht werden Stellungnahmen, die per E-Mail oder über das Internetformular eingegangen sind und für die eine ausdrückliche Einverständniserklärung vorliegt. Bei Privatpersonen werden alle persönlichen Daten unkenntlich gemacht.
Pressestimmen
15.02.2017Neue Presse CoburgBreite Front gegen weitere Stromleitungen€
15.02.2017Coburger Tageblatt»Wir wollen die Trasse nicht!«