Die Stadt Coburg gibt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Abs. 3 BauGB bekannt, dass der vom Bau- und Umweltsenat gebilligte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30/4 vom 15.02.2017 zur Errichtung eines Reisemobilstellplatzes im Bereich zwischen der Rosenauer Straße und dem Badweg mit Begründung vom 7. März bis 7. April 2017 während folgender Zeiten im Stadtbauamt, Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, Zimmer 218a, öffentlich ausliegt: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30/4 wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewandt.

Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Im Zuge dieses Verfahrens sollen die Festsetzungen des Straßen- und Baufluchtlinienplanes St. 30/2 vom 28.10.1955, soweit sie innerhalb des Geltungsbereiches des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 30/4 liegen, aufgehoben werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Kurzvorstellung des Vorhabens: Wohnmobilstellplatz »Vesteblick«

 
  Freigelände Aquaria
  Bürgerinformation zum Wohnmobilstellplatz

Die Stadt Coburg ist ein interessantes touristisches Ziel. Für Reisende mit einem Wohnmobil kann jedoch derzeit nur eine Stellfläche ohne jede Servicestation südlich der Angerturnhalle angeboten werden. Zudem ist die Bestandsanlage am Anger aufgrund vieler Feste und Veranstaltungen nicht ganzjährig nutzbar. Der Standort am Nordrand des Aquariageländes bietet die Chance zu vielseitigen Verknüpfungen mit dem Angebot des Freizeitbades und damit insgesamt ein höheres wirtschaftliches Potential.

Bei der Auswahl des geplanten Stellplatzes wurde bereits in der Planung auf die Erfüllung verschiedenster Standortqualitäten geachtet. So verfügt der Stellplatz über eine attraktive, zentrale und innenstadtnahe Lage mit Blick zur Veste Coburg und befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Freizeitbad Aquaria mit Saunabereich. In der Nachbarschaft sind zudem das Kletterzentrum, die Coburger Jugendeinrichtung (CoJe), verschiedene Sportanlagen sowie Angebote der Gastronomie und der Nahversorgung gut zu erreichen. Baumbestand und Rahmengrün rund um das Aquaria bilden eine hervorragende Einfassung. Anschlussmöglichkeiten für Trink- und Abwasser befinden sich direkt im Gelände, die Zufahrt und Elektro-Erschließung wäre vom Badweg aus vergleichsweise einfach zu realisieren.

Weitere Planungsziele, die mit dazu beitragen sollen, dass auf dem Areal ein funktionstüchtiger, attraktiver und von Wohnmobilisten auch angenommener Platz entsteht, sind u.a. eine auf die Fahrgeometrie abgestimmte Ausbildung der Zufahrten, Fahrgassen und Stellplätze, eine angemessene Beleuchtung und Flächenbefestigung sowie gegen Gebühr nutzbare Servicestationen für Strom, Trink- und Abwasser. Infotafeln, eine hinweisende und kennzeichnende Beschilderung sowie eine gut lesbare Markierung der Einzelstellplätze sollen dazu beitragen, dass die Nutzer sich auf dem Platz gut zurechtfinden. Die Bewirtschaftung durch das unmittelbar angrenzende Aquaria – ein Zaun und eine Hecke sorgen für eine Abgrenzung zum Badbereich – schafft die Grundlagen für ein tragfähiges Bewirtschaftungskonzept.

Diese Anforderungen übersetzen sich im geplanten Entwurf in einen Platz mit insg. 21 Stellplätzen in sechs Dreiergruppen. Dabei sollen jew. 4 Stellplätze mit ca. 75 m², 3 Stellplätze mit ca. 67,5 m² und 14 Stellplätze mit ca. 50 m² Fläche entstehen. Die Zufahrt ist vom Badweg aus geplant, die 7 m breite zentrale Fahrgasse verläuft parallel zur Straße. Zufahrt und Fahrgasse sowie der zentrale Ver-/Entsorgungsplatz für Trink- und Abwasser sollen asphaltiert, die Stellplätze mit einer wassergebundenen Decke bzw. einem »Schotterassen« ausgestattet werden. Die Stromversorgung ist über 6 stellplatznahe Servicestationen mit jeweils 4 zählbaren Steckdosen geplant. Die Zufahrt soll über eine Schrankenanlage gerelegt werden, eine beleuchtete Infotafel sowie kennzeichnende und hinweisende Beschilderung weisen den Weg.

 

 

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