Amtliche Bekanntmachung: Festlegung Stadtumbaugebiet »Ehemaliger Güterbahnhof«

von18. Mai 2017 um 18:08Stadt Coburg

Der Stadtrat der Stadt Coburg hat – nach Vorberatung in der Sitzung des Bau- und Umweltsenates am 19.04.2017 – in seiner Sitzung am 26.04.2017 die Festlegung des Bereiches zwischen der Bahnlinie Coburg – Lichtenfels, der Frankenbrücke und der Uferstraße als Stadtumbaugebiet »Ehemaliger Güterbahnhof« nach § 171 b Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ein Lageplan des Stadtbauamtes/Stadtplanung vom 19.04.2017 mit der Abgrenzung des Stadtumbaugebietes im Maßstab 1 : 2.000 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die nachfolgende Darstellung der Abgrenzung des Stadtumbaugebietes ist eine Verkleinerung des Originalplanes:

 

 

Grundlagen für die Festlegung des Stadtumbaugebietes »Ehemaliger Güterbahnhof« mit Darstellung der Ziele und Maßnahmen für das Gebiet nach § 171 b Abs. 2 in Verbindung mit § 171 a Abs. 3 BauGB sind:

  1. Das Leitprojekt »Band für Wissenschaft, Technik und Design« aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Coburg des Büros Städtebau Prof. Ackers vom Dezember 2008,
  2. Der Rahmenplan für den Bereich »Ehemaliger Schlachthof und Güterbahnhof« des Büros Schirmer, Architekten und Stadtplaner vom Juni 2015.

Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, der Bürger und der öffentlichen Aufgabenträger gemäß § 137 und § 139 BauGB ist im Rahmen der Erstellung der o.g. Grundlagen erfolgt.

Die §§ 137 und 139 BauGB (Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger) sind gemäß § 171b Abs. 3 BauGB bei der Vorbereitung und Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen entsprechend anzuwenden. Die §§ 164a und 164b BauGB (Einsatz von Städtebauförderungsmitteln) sind gemäß § 171b Abs. 4 BauGB im Stadtumbaugebiet ebenfalls entsprechend anzuwenden.

Die o. g. Grundlagen sowie der Originallageplan zur Festlegung des Stadtumbaugebietes werden ab Freitag, den 19.05.2017, während der Dienstzeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht im Stadtbauamt, Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, Zimmer 222 u. 223, bereit gehalten.

 
 

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