Öffentlichkeitsbeteiligung zum Netzausbau Strom: Umwelt­prüfung zum Bundes­bedarfs­plan

von9. Oktober 2018 um 18:13Stadt Coburg

 

Bei der Ermittlung des Bedarfs für die Erweiterung und den Ausbau der Stromübertragungsnetze führt die Bundesnetzagentur eine Strategische Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan durch. In der Strategischen Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der für eine sichere Stromversorgung in Deutschland notwendigen Netzausbaumaßnahmen auf Grundlage des aktuell in der Erstellung befindlichen Netzentwicklungsplans Strom geprüft. Die Strategische Umweltprüfung beginnt mit dem Entwurf der Festlegung des Untersuchungsrahmens. Bei der Bedarfsermittlung, in deren Rahmen die Strategische Umweltprüfung durchzuführen ist, handelt es sich um einen frühen Schritt eines mehrstufigen Verfahrens zum Netzausbau. Grundlage der Bedarfsermittlung ist der Netzentwicklungsplan Strom. Der Netzentwicklungsplan 2019-2030 wird von den Übertragungsnetzbetreibern voraussichtlich im Dezember 2018 zur Konsultation gestellt.

Auf der noch relativ abstrakten Stufe der Bedarfsermittlung werden noch keine konkreten Leitungstrassen festgelegt. Vielmehr legt der Bundesbedarfsplan die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf für den Ausbau des Übertragungsnetzes zwischen sog. Netzverknüpfungspunkten fest. Die Festlegung der Verläufe von Trassenkorridoren und exakten Trassen ist den nachfolgenden Genehmigungsverfahren vorbehalten, bei denen weitere Umweltprüfungen durchzuführen sind.

An der Festlegung des Untersuchungsrahmens werden unter anderem Behörden beteiligt, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Bundesbedarfsplan berührt werden könnte. Über den Kreis dieser Behörden hinaus lädt die Bundesnetzagentur aber auch weitere Interessierte dazu ein, sich mit einer Stellung­nahme zu beteiligen. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf über­arbeitet und anschließend der Unter­suchungs­rahmen festgelegt.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 7. November 2018 auf folgenden Wegen abgegeben werden:

  • vorzugsweise direkt über das von der Bundesnetzagentur bereitgestellte Onlineformular
  • per E-Mail an ur-2019-2030@bnetza.de
  • per Brief an die Bundes­netz­agentur, Stichwort: Untersuchungsrahmen 2019-2030, Postfach 80 01, 53105 Bonn

Der Entwurf der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung der Bedarfsermittlung 2019-2030 steht auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zum Netzausbau zum Download im PDF-Format (9 MB) zur Verfügung und kann darüber hinaus auch bis zum 7. November 2018 im Stadtbauamt, Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, 2. OG, Zimmer 218 a zu den folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Weiterlesen unter: www.netzausbau.de
 

 

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