Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 10. Januar 2020 den Entwurf des Szenariorahmens 2021-2035 vorgelegt. Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf am 17. Januar 2020 veröffentlicht und konsultiert im Anschluss nun die Öffentlichkeit.
In ihrem Entwurf des Szenariorahmens 2021-2035 haben die Übertragungsnetzbetreiber vier mögliche Szenarien der wahrscheinlichen Entwicklung des Stromsektors bis zu den Jahren 2035 und 2040 abgebildet. Dabei wird die Energiewende mit unterschiedlich starken Ausprägungen der Sektorenkopplung und mit einer unterschiedlichen Netzorientierung von Erzeuger- und Verbraucherverhalten realisiert. Die Szenarien orientieren sich an den aktuell geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und den energiepolitischen Zielen der Bundesregierung. Dazu gehören die Ausbauziele für erneuerbare Energien des Bundes-Klimaschutzgesetzes und die Kohlenstoffdioxid-Reduktionsziele des Klimaschutzprogramms 2030.
Im Vergleich zum vergangenen Szenariorahmen hat sich das Zieljahr fünf Jahre in die Zukunft verschoben. Daher sind die angenommenen installierten Kapazitäten der erneuerbaren Energien merklich angestiegen. Für den konventionellen Kraftwerkspark wird der Kohleausstieg berücksichtigt. Bei der Erstellung des Szenariorahmens 2021-2035 haben die Netzbetreiber neue Entwicklungen bei der Flexibilisierung von Stromanwendungen und neue Speichertechniken berücksichtigt. Hierzu zählen die Steuerung des Verbrauchsverhaltens, die Flexibilisierung des Betriebs von KWK-Anlagen und Batteriespeicher unterschiedlicher Leistungsklassen.
Bis zum 14. Februar 2020 sind alle Interessierten – auch Privatpersonen – aufgerufen, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Stellungnahmen zum Entwurf der Netzbetreiber abzugeben.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 14. Februar 2020 auf folgenden Wegen abgegeben werden:
- vorzugsweise direkt über das von der Bundesnetzagentur bereitgestellte Onlineformular
- per E-Mail an szenariorahmen2021-2035@bnetza.de
- per Brief an die Bundesnetzagentur, Referat 613, Szenariorahmen, Postfach 8001, 53105 Bonn
Die Bundesnetzagentur wird im Anschluss an die Konsultation die Stellungnahmen von Behörden veröffentlichen, sofern diese einer Publikation nicht widersprochen haben. Sonstige Stellungnahmen werden nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben. Zum Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber veranstaltet die Bundesnetzagentur in den kommenden Wochen auch zwei Dialogveranstaltungen, in deren Rahmen öffentlich diskutiert werden kann:
Mittwoch, 5. Februar 2020, 11:00 Uhr
VKU Forum
Invalidenstraße 91
10115 Berlin
Donnerstag, 5. Februar 2020, 13:00 Uhr
Caritas-Pirckheimer-Haus
Königstraße 64
90402 Nürnberg