Der Bau- und Umweltsenat der Stadt Coburg hat am 17. Juli 2019 die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 101 18 b 2/6 „für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz“ beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt, um die Entwicklung des Plangebiets als Allgemeines Wohngebiet baurechtlich zu ermöglichen. Durch die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 101 18 b 2/6 werden Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 101 18 b 2/1 vom 24. November 1978 für das Gebiet »Rögener Grund« berührt. Im Zuge des Verfahrens sollen die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, soweit sie im Aufstellungsbereich des neu aufzustellenden Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 101 18 b 2/6 für das Gebiet »zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz« liegen, aufgehoben werden.

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Osten der Stadt im Stadtteil Coburg-Rögen.
    Der Bereich ist wie folgt umgrenzt:
    • Flurstück Nr. 161 der Gemarkung Coburg-Rögen
    • Flurstück Nr. 161/2 der Gemarkung Coburg-Rögen (Teilstück)
    • Flurstück Nr. 156/1 der Gemarkung Coburg-Rögen (Teilstück)
    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachstehenden Lageplan:

    Lageplan des Stadtbauamtes, Stadtplanung vom 2. August 2019

    Mit der Planung wurde das Ingenieurbüro Beck (Am Hasenstein 14, 96450 Coburg) aus Coburg beauftragt.

  2. Am 12. Februar 2020 hat der Bau- und Umweltsenat den Bebauungsplanentwurf vom 13. Januar 2020 mit der Begründung gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung dieses Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Stadt gibt allgemein Gelegenheit zur Information. Die öffentliche Darlegung des Entwurfs des Vorhabens- und Erschließungsplanes Nr. 101 18 b 2/6 sowie der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht wird in der Zeit vom

25. Februar bis 27. März 2020

im Stadtbauamt, Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, Zimmer Nr. 218 a, zu jedermanns Einsicht während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

  • Umweltbericht zu den Auswirkungen der Planung
    • auf das Schutzgut Wasser,
    • auf das Schutzgut Mensch, insbesondere durch Lärmeinwirkungen durch den Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene,
    • auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter,
    • auf das Schutzgut Flora und Fauna und die biologische Vielfalt, insbesondere mit Angaben zur Vermeidung und Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft – Berechnung von Kompensationsmaßnahmen und Flächenbilanzierung
    • auf das Schutzgut Boden, insbesondere durch Bodenversiegelung
    • auf das Schutzgut Klima und Luft sowie
    • auf das Schutzgut Landschaft, Freiraumerhaltung und Siedlungsbild
  • Gutachten zur Lärmbelastung des Plangebietes durch den Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene / Schalltechnische Untersuchung zu Flugverkehrsgeräuschen
  • Bodengutachten (Geotechnischer Bericht DIN 4020) mit Angaben zu Grundwasser, Schichtenwasser und Oberflächenwasser

Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • Stellungnahme der Regierung von Oberfranken zum Vorrang der Innenentwicklung
  • Stellungnahme des Luftamtes Nordbayern (Regierung Mittelfranken) zur Lage des Plangebiets im begrenzten Bauschutzbereich des VLP Coburg-Brandensteinsebene und zur Belastung durch Fluglärm
  • Stellungnahme der SÜC Energie und H2O GmbH zur Erschließung des Gebiets hinsichtlich der Versorgung mit Strom, Erdgas und Trinkwasser
  • Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg zu Landwirtschaft, Ausgleichsflächen, Artenschutz, Straßenbeleuchtung, Forsten
  • Stellungnahme des Bauverwaltungs- und Umweltamts zum Immissionsschutz (Geräuschimmissionen)
  • Stellungnahme des Ordnungsamtes zur verkehrlichen Erschließung
  • Stellungnahme Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB) zu Entwässerung und verkehrlicher Erschließung

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB darauf hingewiesen, dass während der o.g. Auslegungsfrist jedermann schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgeben kann. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 101 18 b 2/6 vom 13. Januar 2020 kann mit Begründung auf der Homepage der Stadt Coburg unter Bürgerservice > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen aufgerufen, ausgedruckt oder heruntergeladen werden.

 

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