Der vom Bau- und Umweltsenat am 12. Februar 2020 gebilligte Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes vom 13.01.2020 »für das Gebiet zwischen Löbelsteiner Straße und Straße Am Eichholz« mit Begründung und den relevanten umweltbezogenen Anregungen vom

14. April 2020 bis 30. April 2020

im Stadtbauamt, Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, Zimmer Nr. 218a, öffentlich ausliegt.

Diese Auslegung stellt eine Ergänzung zur bereits erfolgten Auslegung vom 25. Februar 2020 bis 27. März 2020 dar. Seit Mittwoch, dem 18. März 2020, wurde aufgrund der derzeitigen Situation der Publikumsverkehr im Ämtergebäude unter Aufrechterhaltung des Telefon- und E-Mail-Dienstes eingestellt.

Im Rahmen einer telefonischen Terminvereinbarung kann die persönliche Einsicht in die Unterlagen für den o. g. Zeitraum jedoch ermöglicht werden.

Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 101 18 b 2/6 vom 13. Januar 2020 kann mit Begründung auf der Homepage der Stadt Coburg unter Bürgerservice > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen aufgerufen, ausgedruckt oder heruntergeladen werden. Fragen zum Bebauungsplan können auch telefonisch (Tel.: 09561/89-1614) oder per E-Mail geklärt werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

  • Umweltbericht zu den Auswirkungen der Planung
    • auf das Schutzgut Wasser,
    • auf das Schutzgut Mensch, insbesondere durch Lärmeinwirkungen durch den Verkehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene,
    • auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter,
    • auf das Schutzgut Flora und Fauna und die biologische Vielfalt, insbesondere mit Angaben zur Vermeidung und Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft – Berechnung von Kompensationsmaßnahmen und Flächenbilanzierung
    • auf das Schutzgut Boden, insbesondere durch Bodenversiegelung
    • auf das Schutzgut Klima und Luft sowie
    • auf das Schutzgut Landschaft, Freiraumerhaltung und Siedlungsbild
  • Gutachten zur Lärmbelastung des Plangebietes durch den Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene / Schalltechnische Untersuchung zu Flugverkehrsgeräuschen
  • Bodengutachten (Geotechnischer Bericht DIN 4020) mit Angaben zu Grundwasser, Schichtenwasser und Oberflächenwasser

Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • Stellungnahme der Regierung von Oberfranken zum Vorrang der Innenentwicklung
  • Stellungnahme des Luftamtes Nordbayern (Regierung Mittelfranken) zur Lage des Plangebiets im begrenzten Bauschutzbereich des VLP Coburg-Brandensteinsebene und zur Belastung durch Fluglärm
  • Stellungnahme der SÜC Energie und H2O GmbH zur Erschließung des Gebiets hinsichtlich der Versorgung mit Strom, Erdgas und Trinkwasser
  • Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg zu Landwirtschaft, Ausgleichsflächen, Artenschutz, Straßenbeleuchtung, Forsten
  • Stellungnahme des Bauverwaltungs- und Umweltamts zum Immissionsschutz (Geräuschimmissionen)
  • Stellungnahme des Ordnungsamtes zur verkehrlichen Erschließung
  • Stellungnahme Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (CEB) zu Entwässerung und verkehrlicher Erschließung

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB darauf hingewiesen, dass während der o.g. Auslegungsfrist jedermann schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgeben kann. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

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