Am 29. Januar 2021 haben die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplan 2021-2035 veröffentlicht. Parallel arbeitet die Bundesnetzagentur an der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (SUP).
Damit beginnt die knapp vierwöchige öffentliche Konsultation, während derer alle Interessensträger bis zum 28. Februar 2021 Stellungnahmen zum Entwurf des Netzentwicklungsplans abgeben können. Die Stellungnahmen fließen in den zweiten Entwurf des NEP ein, der dann der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Prüfung übergeben wird.
Stellungnahmen zum 1. Entwurf des NEP 2035 (Version 2021) können auf folgenden Wegen abgegeben werden:
- direkt über das Konsultationsformular unter www.netzentwicklungsplan.de/de/konsultation-2021
- per E-Mail an konsultation@netzentwicklungsplan.de
- per Brief an Netzentwicklungsplan Strom, Postfach 10 07 48, 10567 Berlin (Päckchen und Pakete können nicht angenommen werden)
Die eingegangenen Stellungnahmen werden im nächsten Schritt von den vier Übertragungsnetzbetreibern kategorisiert, geprüft und in den zweiten Entwurf eingearbeitet. Dazu werden die Übertragungsnetzbetreiber am Anfang eines jeden Kapitels sowie darüber hinaus in einem eigenen Kapitel, das die Ergebnisse der Konsultation nochmals im Überblick zusammenfasst, darlegen, in welcher Form die Stellungnahmen in den NEP eingeflossen sind. Zudem werden alle per E-Mail eingesandten oder über die Konsultationsmaske übermittelten sachlichen Stellungnahmen, für die eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung vorliegt, sukzessive online veröffentlicht.