Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) erstellt für alle kartierten Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen eine zentrale Lärmaktionsplanung für Bayern. Im Stadtgebiet Coburg fallen u. a. die Bundesstraße 4 und die Staatsstraße 2205 in den Bereich dieser Planung.

In einem zweistufigen Prozess findet auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne statt. Vom 28. Februar bis 28. März 2019 waren Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer ersten Konsultation aufgerufen, Fragen beantworten. Die Ergebnisse wurden anschließend aufbereitet und veröffentlicht.

Bürger können sich bis 23. Dezember 2019 erneut beteiligen

Vom 11. November bis 23. Dezember 2019 findet im Anschluss nun die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung statt, in der Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer Teilnahme an der 1. Phase unter www.umgebungslaerm.bayern.de weitere Fragen beantworten und den aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans einsehen können.

Die Ergebnisse der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden anschließend ausgewertet und analysiert und im weiteren Verlauf berücksichtigt. Die endgültige Fassung des zentralen Lärmaktionsplans wird nach Fertigstellung veröffentlicht.

 

 

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