Nach Vorberatung in der Sitzung des Bau- und Umweltsenates am 19.04.2017 hat der Stadtrat am 26.04.2017 die Ausführungen und den Sachstandsbericht der Vorbereitenden Untersuchungen zu den geplanten Zielen, Projekten und Maßnahmen für die nördliche Innenstadt zwischen Gemüsemarkt, Oberer Bürglaß, Heiligkreuzstraße, Schenkgasse, Seifartshofstraße, Mohrenstraße bis FlNr. 1099 Gemarkung Coburg, Badergasse, Steinweg und Georgengasse des Büros UmbauStadt, Weimar, zur Kenntnis genommen.

Das Untersuchungsgebiet ist im nachfolgenden Lageplan näher gekennzeichnet:

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Vorbereitenden Untersuchungen

Der Bau- und Umweltsenat der Stadt Coburg hat in seiner Sitzung am 17.05.2017 beschlossen, die Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger gemäß § 139 BauGB und die Betroffenenbeteiligung gemäß § 137 BauGB zum Entwurf der Vorbereitenden Untersuchungen für die nördliche Innenstadt zwischen Gemüsemarkt, Oberer Bürglaß, Heiligkreuzstraße, Schenkgasse, Seifartshofstraße, Mohrenstraße bis FlNr. 1099 Gemarkung Coburg, Badergasse, Steinweg und Georgengasse vom 19.04.2017 mit Angaben zu Zielen, Projekten und Maßnahmen zur Entwicklung des Gebietes im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

Die Stadt Coburg gibt bekannt, dass der oben näher bezeichnete Entwurf vom 6. Juni 2017 bis 7. Juli 2017 (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Stadtbauamt, Stadtplanung, Ämtergebäude, Steingasse 18, Zimmer Nr. 218 a, öffentlich ausliegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen. Hiernach sind die Eigentümer, Mieter und Pächter und sonstige im Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Stadt oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung erforderlich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 139 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Sanierungssatzung nicht von Bedeutung ist.

 
 
 

Lageplan: Untersuchungsgebiet Nördliche Innenstadt

 

(Darstellung annäherend)

 

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Städtebauförderung in Oberfranken

Dieses Projekt wird im Bund-/Länder-Städtebauförderungsprogramm »Städtebaulicher Denkmalschutz« mit Mitteln des Bundes und des Freistaats Bayern gefördert.

 
 

 

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